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   LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20   

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https://dejure.org/2022,35674
LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20 (https://dejure.org/2022,35674)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.11.2022 - L 3 AL 33/20 (https://dejure.org/2022,35674)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. November 2022 - L 3 AL 33/20 (https://dejure.org/2022,35674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 3 § 81 Abs. 1; SGB 9 § 18 Abs. 6
    Berufliche Weiterbildung; Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGB 3 § 81 Abs. 1; SGB 9 § 18 Abs. 6
    Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Weiterbildungsmaßnahme nach dem SGB IX ; Erforderlichkeit der Leistung zum Ausgleich einer Behinderung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20
    Anders ist es erst dann, wenn der Versicherte bereits vor der Entscheidung des Trägers eine endgültige rechtliche Verpflichtung eingeht und der Leistungserbringer demgemäß auch im Falle der Ablehnung des Leistungsbegehrens durch den Träger die Abnahme und Bezahlung der Leistung verlangen kann (vergleiche BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20
    Gleichwohl ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle einer rechtswidrigen Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens des Sozialrechts (vergleiche BSG, Urteil vom 6. August 2014, B4 AS 37/13 R, Rn. 11; Urteil vom 19. August 2010, B 14 AS 36/09, Rn. 21), sodass der in § 13 Abs. 3 SGB V und § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX a. F. zum Ausdruck kommende Grundgedanke auch auf selbstbeschaffte Leistungen der Weiterbildung nach Arbeitsförderungsrecht Anwendung finden kann (vergleiche auch LSG Neustrelitz, Urteil vom 24. Mai 2016, L2 AL 54/10 Rn. 32).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20
    Diese setze nach allgemeinen Kriterien voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt das Vorliegen von Umständen ausgeschlossen ist, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zuließen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988, 11 RAr 26/87).
  • LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12

    Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20
    Bezogen auf den Anspruch nach § 81 Abs. 1 SGB III bedeutet dies, dass es sich bei der angestrebten Weiterbildung um die einzige Maßnahme handeln muss, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (siehe LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 2 AL 37/12 Rn. 31).
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